Obmann Bgm. Gerald Maier

Der Obmann wird aus den Reihen des Vorstandes durch die Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt.
Die Funktionsperiode dauert – wie bei allen Organen des Sozialhilfeverbandes – bis zu den nächsten bundeslandweiten Gemeinderatswahlen.
Aufgaben des Obmannes:
- Die Vertretung des Sozialhilfeverbandes nach außen.
- Die Besorgung aller dem Sozialhilfeverband zukommenden Aufgaben, soweit hierfür nicht die Verbandsversammlung oder der Verbandsvorstand zuständig ist und soweit sie nicht der Geschäftsstelle (Bezirkshauptmannschaft) zugewiesen sind.
- Die Einberufung und Leitung der Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes.
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