Folgende Möglichkeiten stehen dazu zur Verfügung:
- Gewährung von Kostenzuschüssen für die Inanspruchnahme von Präventivhilfen, wie Psychotherapie, psychologische Behandlung, Mutter-Kind-Wohnmöglichkeit und Unterbringung bei Pflegefamilien. Allerdings besteht für diese Leistungen kein Rechtsanspruch.
- Erziehungshilfen: Hier wird zwischen ambulanten und mobilen Präventivhilfen und stationären Leistungsarten unterschieden. Grundsatz in der Kinder- und Jugendhilfe ist es, dass immer das gelindeste zum Erfolg führende Mittel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden muss.