Die Behindertenhilfe umfasst verschiedene Leistungen, die für Menschen mit Behinderung eingesetzt werden können:
- Heilbehandlung (§ 5);
- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 6);
- Erziehung und Schulbildung (§ 7);
- Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt (§ 8);
- Lebensunterhalt (§ 9);
- Tageseinrichtungen (§ 16);
- Wohneinrichtungen (§ 18);
- Übernahme der Entgelte in Pflegeheimen (§ 19);
- Mietzinsbeihilfe (§ 20);
- Hilfe zum Wohnen (§ 21);
- Freizeitgestaltung (§ 21a);
- Familienentlastung (§ 22);
- Persönliches Budget (§ 22a);
- Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen (§ 24a);
- Zuschuss für notwendige bauliche Maßnahmen (§ 25a);
- Reisekosten (§ 38).