Leistungen nach dem Behindertengesetz können Menschen bekommen,
- die eine Behinderung haben,
- die ein Kind mit einer Behinderung haben,
- die den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
- die aus einem Land kommen, das zum europäischen Wirtschaftsraum gehört,
- die in Österreich eine Aufenthaltserlaubnis haben