Soziale Dienste sind über Maßnahmen zur Sicherung des Lebensbedarfes hinausgehende Leistungen der Sozialhilfe zur Befriedigung gleichartiger, regelmäßig auftretender, persönlicher, familiärer oder sozialer Bedürfnisse.
Folgende soziale Dienste sind sicherzustellen:
Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.